Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Um gesetzlich Versicherte zu versorgen, muss ein Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse geschlossen werden.
Stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) nach dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige:
- unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden,
- ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und verpflegt werden können.
Wenn Sie eine eine stationäre Pflegeeinrichtung betreiben wollen, müssen Sie dies auch bei der Wohnpflegeaufsicht anzeigen.
- An die Pflegekasse, wenn ein Versorgungsvertrag geschlossen werden soll.
- An die Kreise oder kreisfreien Städte, wenn die Heimaufsicht betroffen ist.
- Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten,
- Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen,
- Ihre Pflegeeinrichtung muss
- wirtschaftlich arbeiten,
- unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
- geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
- in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.
Die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige des Betriebs einer stationären Pflegeeinrichtung bei der Wohnpflegeaufsicht sind in den §§ 12 - 15 Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) geregelt.
Die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag können Sie bei der zuständigen Pflegekasse erfragen.
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen
- Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Zulassung
Ansprechpartner
Am Markt 4
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 8010271E-Mail: fachdienst140-heimaufsicht[at]kreis-rz.de
Frau C. Harmgarth
Mitarbeiter Wohnpflegeaufsicht
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04541 801-0271
harmgarth[at]kreis-rz.de
Zimmer:
019
Frau Rosenthal
Mitarbeiter Wohnpflegeaufsicht
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04541 801-0270
rosenthal[at]kreis-rz.de
Zimmer:
020
Frau J. Siemers
Mitarbeiter Wohnpflegeaufsicht
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04541 801-0354
j.siemers[at]kreis-rz.de
Zimmer:
022
Frau M. Voigt
Mitarbeiter Wohnpflegeaufsicht
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04541 801-0667
voigt[at]kreis-rz.de
Zimmer:
022
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Breitenfelde
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