Hebesätze & Gebühren
Gewässerunterhaltung
| je Gebühreneinheit | 11,32 € |
| für alle Grundflächen je angefangenen Hektar | 1,0 Gebühreneinheit |
| zu der Gebühreneinheit werden Zuschläge für: | |
| Grundstücke, die bis zu 50% befestigt sind | 0,8 Gebühreneinheiten/ha zugeschlage |
| Grundstücke, die mehr als 50% befestigt sind | 1,5 Gebühreneinheiten/ha zugeschlagen |
| Wohnungseinheiten | 0,5 Gebühreneinheiten/ha zugeschlagen |
| von den Gebühreneinheiten werden Abschläge für: | |
| Waldflächen | 0,4 Gebühreneinheiten/ha abgezogen |
| für Seen und Teichflächen | 0,9 Gebühreneinheiten/ha abgezogen |
| für Unland, Hiede und nicht genutzte Hochmoore | 0,5 Gebühreneinheiten/ha abgezogen |
| Naturschutzgebiete | 0,4 Gebühreneinheiten/ha abgezogen |
Amt Breitenfelde
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