Mitteilungen des Amtes
Stadthaus Mölln
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail: info[at]amt-breitenfelde.de
Hier gelangen Sie zu den ausführlichen Informationen über die geplanten Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in jedem Jahr findet in 2026 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in vielen Städten und Gemeinden des Bundeslandes Schleswig-Holstein die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierfür ist das Mikrozensusgesetz vom 07. Dezember 2016. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten Haushalte der Gemeinden aufgefordert werden können, dem Statistischen Landesamt telefonisch, online oder schriftlich Auskunft zu erteilen. Den Weg zum Antworten können die Haushalte selber festlegen.
Vor der Befragung der Haushalte werden Interviewerinnen und Interviewer vom Landesamt beauftragt, die ausgewählten Gebiete zu „begehen“, um die im Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen mit den Gegebenheiten vor Ort abzugleichen. Diese Erhebungsbeauftragten können sich mit einem Erheber-Ausweis legitimieren und dürfen Fotos von Gebäuden/ Klingelschildern machen.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Methode und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Weitere Informationen zur Durchführung der Befragung, zu Datenschutz und Auskunftspflicht sowie über die Ergebnisse des Mikrozensus erhalten Sie über den folgenden Link des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein: www.statistik-nord.de/mikrozensus
Die Durchführung des Mikrozensus und die Geheimhaltung der erhobenen Daten ist nach Prüfung des Datenschutzbeauftragten rechtlich einwandfrei (Mikrozensus - ULD datenschutzzentrum.de)
Ab dem 01. Mai 2025 treten bundesweit neue Vorschriften für Lichtbilder in Kraft, um Manipulationen, wie das sogenannte Morphing zu verhindern.
Morphing bezeichnet eine Technik, bei der mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Foto verschmolzen werden, sodass die Gesichtszüge mehrerer Personen in einem Bild kombiniert werden können.
Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, sind künftig ausschließlich digitale Lichtbilder zulässig.
Was ändert sich?
Bürger können ab Mai 2025 wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Bürgerservicebüro selbst machen oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen.
Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihre Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen.
Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in den Urlaub starten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang erhalten Sie eine Information zum richtigen Umgang mit Notrufnummern.
Die Pressemitteilung sehen Sie hier.
Zu den Wahlergebnissen der Kommunalwahl gelangen Sie mit folgenden Links:
(Hinweis: Die Links sind erst am Wahltag ab 18.00 Uhr aktiv und zeigen die Ergebnisse.)
Kreiswahl: Wahlkreis 9 - Breitenfelde/Büchen
Eine Übersicht aller Wahlergebnisse im Land Schleswig-Holstein
Die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen erstellen zum Zwecke der Evaluation auf einem elektronischen Formular des Ministeriums, eine Überleitungsbilanz. Diese ist zu veröffentlichen. Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar.
Bekanntmachung der Stadt Mölln und des Amtes Breitenfelde über Widerspruchsrechte zu Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01. November 2015
Aufgrund des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen vom 29. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. 2018 S. 794) wurden mit Wirkung vom 15.07.2024
Herr Gerhard Rosenthal, Ratzeburger Straße 44, 23879 Mölln, Tel. 04542 / 82 91 99, zum Schätzer
und
Herr Oliver Dröse, Dornweg 2, 23881 Borstorf, Mobil 0176 / 23 58 88 40, zum stellvertretenden Schätzer
in Wild- und Jagdschadenangelegenheiten auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen für den Bereich der Stadt Mölln und des Amtes Breitenfelde bestellt.
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
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