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Sie wollen einen Prospekt zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einreichen? Dann benötigen Sie einen Zugang zu dem entsprechenden Fachverfahren.

Wenn Ihr Unternehmen in Deutschland Wertpapiere öffentlich anbietet, muss es einen Verkaufsprospekt veröffentlichen. Dieser muss alle Angaben enthalten, die notwendig sind, um die Wertpapiere beurteilen zu können.
Der Prospekt wird über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht. Bitte reichen Sie ihn dort ein. Auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin gibt es zu diesem Zweck das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)". Um es nutzen zu können, müssen Sie einen Zugang beantragen.
Das Verfahren gilt für

  • Direktmeldende:
    • Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
    • Anbieterinnen und Anbieter
    • Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
  • Drittmeldende: Berechtigte Dritte, beispielsweise eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson

Wenn Sie nicht mehr oder in anderer Funktion für Ihr Unternehmen arbeiten, müssen Sie sich von dem Fachverfahren abmelden. Ihr Unternehmen sollte die BaFin darüber schriftlich informieren.

Kurztext

  • Zugang zum MVP-Portal Fachverfahren zur Einreichung von Wertpapierprospekten, Vermögensanlagen-Verkaufsprospekten, Wertpapier-Informationsblättern und Vermögensanlagen-Informationsblättern Erteilung
  • Prospekte zu Wertpapieren sind bei Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) einzureichen.
  • Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" für:
    • Direktmeldende
      • Emittenten, also Unternehmen, die Wertpapiere ausgeben
      • Anbieterinnen und Anbieter
      • Zulassungsantragstellerinnen oder -steller beziehungsweise deren Ansprechperson
    • Drittmeldende: Berechtigte Dritte, bspw. eine Rechtsanwaltskanzlei oder deren Ansprechperson
  • Zugang zum Fachverfahren auf Antrag
  • zuständig: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

 

Beantragen Sie den Zugang zum Fachverfahren wie folgt:

  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf dem MVP Portal an.
    • Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf dem MVP Portal.
  • Melden Sie sich für das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" an.
    • Wählen Sie in der Rubrik "Fachverfahren" den Punkt "Fachverfahren beantragen" und wählen dort "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)" aus.
    • Wählen Sie den sogenannten Meldefall aus. Hier ist entscheidend, in welcher Funktion Sie die Dokumente elektronisch einreichen möchten. Geben Sie entsprechend "Direktmelder" oder "Drittmelder" an.
    • Füllen Sie das Formular aus. Wenn Sie fertig sind, erhalten Sie ein PDF-Dokument mit Ihren Angaben.
    • Drucken Sie das PDF-Dokument aus und unterschreiben Sie es.
    • Schicken Sie es gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung WA 5 .
  • Die BaFin prüft Ihren Antrag. Ist die Überprüfung erfolgreich, schaltet Sie die BaFin für das Fachverfahren frei.
    • Die BaFin informiert Sie über die Freischaltung per E-Mail. Bei Berechtigten Dritten informiert die BaFin darüber hinaus den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter beziehungsweise die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragsteller per E-Mail über die Freischaltung des Berechtigten Dritten.

Voraussetzungen

Sie sind im Zusammenhang mit Wertpapieren:

  • Emittent, also ein Unternehmen, das Wertpapiere ausgibt
  • Anbieter
  • Zulassungsantragstellerin oder -steller beziehungsweise dessen Ansprechperson oder
  • Berechtigter Dritter oder dessen Ansprechperson

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Prospekt mindestens 1 Werktag vor dem öffentlichen Angebot veröffentlichen. Entsprechend benötigen Sie zuvor den Zugang zum Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)".

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Direktmeldende:

  • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
  • Bestätigungsschreiben des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
    • Das Schreiben bestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
    • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

Drittmeldende:

  • Antrag zum Fachverfahren mit Unterschrift der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters beziehungsweise der Ansprechperson
  • Vollmacht des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers
    • Die Vollmachtbestätigt, dass einzelne oder mehrere Mitarbeitende beziehungsweise Ansprechpersonen befugt sind, für den Emittenten, die Anbieterin oder den Anbieter, die Zulassungsantragstellerin oder den Zulassungsantragssteller Dokumente elektronisch einzureichen. Nur gültig mit Unterschrift von einzel- oder gesamtvertretungsberechtigten Personen des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers.
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung des oder der Unterzeichnenden des Bestätigungsschreibens
    • zum Beispiel Handelsregisterauszug des Emittenten, der Anbieterin oder des Anbieters, der Zulassungsantragstellerin oder des Zulassungsantragstellers

Ausländische Direktmeldende:

  • die in den oben genannten Abschnitten zu Direkt- und Drittmeldenden genannten Dokumente, entsprechender Nachweis gegebenenfalls mit Apostille

 

§ 22 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

§ 14 Absatz 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

 

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 228 4108-0Fax: +49 228 4108-1550E-Mail: fitandproper[at]bafin.deWeb: www.bafin.de

Postanschrift: Postfach 50015460306Frankfurt am Main


Marie-Curie-Straße 24 - 28 60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 228 4108-0Fax: +49 228 4108-63110



Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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