Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.
Kurztext
- Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
- Zuzahlungen
- Eigenbeteiligungen
- Zuständig: Jugendamt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.
Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.
- Antrag auf Übernahme der Unfallversicherung
- Angaben zum Pflegekind (Name, Geburtsdatum, Pflegevertrag)
- Angaben zu den Pflegepersonen (Name, Adresse, gegebenenfalls Versicherungsdaten)
- gegebenenfalls Nachweis über bisherige Versicherungen
- gegebenenfalls medizinische oder schulische Angaben, falls der Versicherungsschutz besondere Risiken abdecken soll
§39 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht
Ansprechpartner
Herrenstraße 8
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 801-0581
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
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