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Die Leistungen in der Vollzeitpflege umfassen auch die Erstattung nachgewiesener angemessener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Der Gesetzgeber sieht die Erstattung der Aufwendungen für angemessene Beiträge einer privaten Unfallversicherung von Pflegepersonen der Vollzeitpflege vor, sofern keine gesetzliche Unfallversicherung gegeben ist.

Kurztext

  • Übernahme der Unfallversicherung als Pflegeeltern beantragen
  • Zuzahlungen
  • Eigenbeteiligungen
  • Zuständig: Jugendamt

 

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

 

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Das Jugendamt prüft Ihren Antrag und den Anspruch auf Beitragsübernahme.

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33 SGB VIII.

 

  • Antrag auf Übernahme der Unfallversicherung
  • Angaben zum Pflegekind (Name, Geburtsdatum, Pflegevertrag)
  • Angaben zu den Pflegepersonen (Name, Adresse, gegebenenfalls Versicherungsdaten)
  • gegebenenfalls Nachweis über bisherige Versicherungen
  • gegebenenfalls medizinische oder schulische Angaben, falls der Versicherungsschutz besondere Risiken abdecken soll

 

§39 Absatz 4 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
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Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Amtsgebäude
Bürgerservicebüro
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
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