Tiere: Schlachten - Erlaubnis
Tiere: Schlachten - Erlaubnis
Wer Tiere gewerbsmäßig schlachten möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Wenn Sie Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Weiterhin sind in Deutschland für das Schlachten von Tieren bestimmte artspezifische Betäubungs- und Tötungsverfahren vorgeschrieben, die § 12 sowie in der Anlage 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV) aufgeführt sind.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Es können Gebühren anfallen. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, des Weinrechts und der Veterinärverwaltung.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers,
- Adresse der Schlachtstätte,
- Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,
- Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtetächtet werden sollen.
§§ 4, 12 ff. Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz-Schlachtverordnung - TierSchlV),
Informationen zum Tierschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
- Eintragung in die Handwerksrolleâ¯beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb eines Versicherungsunternehmens beantragen
- Sachkunde zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische erbringen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
Ansprechpartner
Schmilauer Straße 66
23879 Mölln
Tel: 04542 82283-0E-Mail: veterinaerwesen[at]kreis-rz.de
Frau Blessenohl
Mitarbeiter Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontakt herunterladen
04542 82283-17
04542 82283-10
dr.blessenohl[at]kreis-rz.de
Zimmer:
05
Frau Hein
Mitarbeiter Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontakt herunterladen
04542 82283-22
dr.hein[at]kreis-rz.de
Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail: info[at]amt-breitenfelde.de