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Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.

Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.

Kurztext

  • Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung einer Person als Aalfischer
    • Registernummer als Aalfischer oder Aalfischerin abmelden
  • schriftlich

Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

 

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

 

  • Sie melden für sich als Person die Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular schriftlich aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch an die zuständige Behörde.
  • Ihre Registrierung zur Aalfischerei wird aus dem Fischereiregister entfernt.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Aal-Register als Person registriert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei

 


Ansprechpartner

Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0Fax: +49 4347 704-116E-Mail: poststelle.flintbek[at]llnl.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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