Kommunales Gebäudemanagement
Kommunales Gebäudemanagement
Kommunen und Kreise verfügen über zahlreiche Gebäude mit dazugehörenden Grundstücken für unterschiedliche Nutzungszwecke.
Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude und derer Grundstücke zuständig. Das kommunale Gebäudemanagement bezieht sich auf die Nutzungszeiten der Gebäude und betrachtet zudem die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen, die hiermit einher gehen.
- Beratung und Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes bei Benachteiligung oder Diskriminierung in Anspruch nehmen
- Bevölkerung / Bevölkerungsentwicklung
- GAK-Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung beantragen
- Kulturförderung beantragen
- Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach FlurbG beschließen
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Breitenfelde
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