Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam das Erbe einer verstorbenen Person antritt.

Ist eine Verstorbene oder ein Verstorbener von mehreren Personen beerbt worden, so bilden diese zusammen eine so genannte Erbengemeinschaft.

Das Gesetz teilt nicht jedem Einzelnen unterschiedliche Gegenstände zu. Vielmehr steht der Nachlass den Erbinnen und Erben gemeinschaftlich zu. Alle Erbinnen und Erben sind mit ihrem Anteil am Vermögen der Erblasserin oder des Erblassers, an der Gesamtheit des Vermögens, beteiligt. Das bedeutet auch, dass grundsätzlich keine Miterbin oder kein Miterbe über einen Gegenstand allein verfügen kann. Es ist grundsätzlich die Mitwirkung allerErbinnen und Erben nötig.

Wenn der Nachlass aufgeteilt werden soll, müssen sich die Erben über die Teilung einigen. Jeder Miterbin oder jeder Miterbe kann grundsätzlich die sogenannte "Miterbenauseinandersetzung" verlangen.

Kommt keine Einigung zustande, können die Miterbinnen und Miterben beim Notar um die Vermittlung bei der Erbauseinandersetzung ersuchen. Allerdings kann jede Miterbin beziehungsweise jeder Miterbe dieses Verfahren durch Widerspruch zum Scheitern bringen.

Für Immobilien können Sie auch eine Teilungsversteigerung veranlassen.

Ungeachtet dessen kann die Miterbauseinandersetzung auch gerichtlich - so genannte Erbteilungsklage - durch Vorlage eines so genannten Erbteilungsplanes betrieben werden. Der Erbteilungsplan muss dabei die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, beziehungsweise nach Maßgabe der letztwilligen Verfügungen des Erblassers vorsehen. Für eine derartige Erbteilungsklage sind nicht die Nachlassgerichte, sondern grundsätzlich die so genannten ordentlichen Zivilgerichte zuständig.

 

  • Bei Erbauseinandersetzungen an eine Notarin oder einen Notar,
  • Bei der Erbteilungsklage an das zuständige, ordentliche Zivilgericht (Amts-, Land- oder auch Oberlandesgericht).

Gerichtsverzeichnis

 


Ansprechpartner

Herrenstraße 11 23909 Ratzeburg
Tel: +49 4541 8633-0Fax: +49 4541 8633-80E-Mail: verwaltung[at]ag-ratzeburg.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGRatzeburg

Postanschrift: Postfach 112923902Ratzeburg


Möllner Straße 20 21493 Schwarzenbek
Tel: +49 4151 802-0Fax: +49 4151 802-299E-Mail: verwaltung[at]ag-schwarzenbek.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchwarzenbek

Postanschrift:21484Schwarzenbek


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Amtsgebäude
Bürgerservicebüro
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Veranstaltungs- kalender Veranstaltungs- kalender Gewerbeflächen Gewerbeflächen