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Für die Nutzung von Windenergie sind Eignungsgebiete für Windkraftanlagen und Windenergieanlagen festgelegt worden.

Eine geordnete räumliche Entwicklung der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein erfolgt durch die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie an Land, die in den Regionalplänen ausgewiesen werden. Die Kriterien für die Ausweisung dieser Gebiete legt der Landesentwicklungsplan fest.

Um die Vorgaben des Bundes nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz zu erfüllen, müssen die Vorranggebiete in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Rotor-In-Regelung von derzeit zwei Prozent der Landesfläche auf rund drei Prozent ausgeweitet werden. Hierfür ist zunächst eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans zum Thema Windenergie an Land notwendig, die die Landesplanungsbehörde im Dezember 2023 eingeleitet hat und zu der im Sommer 2024 ein erstes öffentliches Beteiligungsverfahren durchgeführt wurde. Parallel dazu bereitet die Landesplanungsbehörde Teilaufstellungen der Regionalpläne fort, deren Entwürfe im ersten Quartal 2025 vorliegen sollen.

Bis die Änderungen des Landesentwicklungsplans und die neuen Regionalpläne zum Thema Windenergie in Kraft treten, gelten die bisherigen Pläne weiter. Ausgenommen hiervon ist der Regionalplan Wind für den Planungsraum I, der rechtskräftig aufgehoben worden ist.

Windenergie - räumliche Steuerung

Geltende Raumordnungspläne in SH

 

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sportdes Landes Schleswig-Holstein

 


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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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