Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
Wer Tiere schlachten oder im Zusammenhang hiermit betäuben möchte, muss gegenüber der zuständigen Behörde die dafür notwendige Sachkunde nachweisen.
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Keine
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
Veterinärämter in Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Baulicher Brandschutz: Prüfingenieurin/Prüfingenieur- Anerkennung
- Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern beantragen
- Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
Ansprechpartner
Schmilauer Straße 66
23879 Mölln
Tel: 04542 82283-0E-Mail: veterinaerwesen[at]kreis-rz.de
Frau Blessenohl
Mitarbeiter Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontakt herunterladen
04542 82283-17
04542 82283-10
dr.blessenohl[at]kreis-rz.de
Zimmer:
05
Frau Hein
Mitarbeiter Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kontakt herunterladen
04542 82283-22
dr.hein[at]kreis-rz.de
Zimmer:
7
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail: info[at]amt-breitenfelde.de