Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks darf nach dem Tode des Inhabers / der Inhaberin zunächst fortgeführt werden.
Wird ein Betrieb, der mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, nach dem Tod der Inhaberin/des Inhabers fortgeführt beziehungsweise übernommen, dürfen die Ehefrau/der Ehegatte, die/der Lebenspartner/in, die Erbin/der Erbe, die/der Testamentsvollstrecker/in, Nachlassverwalter/in, Nachlassinsolvenzverwalter/in, Nachlasspfleger/in den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Sie haben dafür zu sorgen, dass unverzüglich eine Betriebsleitung bestellt wird.
In Härtefällen kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes gewährleistet ist.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung der Betriebsfortführung/Betriebsübernahme in die Handwerksrolle über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Genaue Auskünfte darüber, welche Unterlagen beizubringen sind, erteilt die zuständige HWK.
Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Tel: +49 451 1506-0Fax: +49 451 1506-180E-Mail: info[at]hwk-luebeck.deWeb: www.hwk-luebeck.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadthaus Mölln
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
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Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
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