Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

Kurztext

  • Abfallentsorgernummer Erteilung
  • Unternehmen müssen Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten
  • für jede Betriebsstätte, bei der gefährliche Abfälle entsorgt werden, muss eine zugehörige Abfallentsorgernummer beantragt werden
  • Abfallentsorgernummer identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren
  • Abfallentsorgernummer wird benötigt für Entsorgungsnacheise, Begleit- und Übernahmescheine sowie zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
  • Antrag online möglich
  • zuständig: Länder

 

An die zuständige untere Abfallentsorgungsbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Bei Anlagen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angemeldet sein müssen, wenden sich Unternehmen an das Landesamt für Umwelt.

 

  • Die Abfallentsorgernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen.
    • Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
  • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
    • Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
  • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

Voraussetzungen

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

Bearbeitungsdauer

Variabel je nach Behörde

 

Variabel

 

Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

 


Ansprechpartner


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Amtsgebäude
Bürgerservicebüro
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Was erledige ich wo? Was erledige ich wo? Veranstaltungs- kalender Veranstaltungs- kalender Gewerbeflächen Gewerbeflächen