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Die Durchführung unerlässlicher Amputationen bedarf einer Erlaubnis.

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

 

Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Schmilauer Straße 66 23879 Mölln
Tel: 04542 82283-0E-Mail: veterinaerwesen[at]kreis-rz.de

Frau Blessenohl

Mitarbeiter Fachdienst 190 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

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04542 82283-17
04542 82283-10
dr.blessenohl[at]kreis-rz.de
Zimmer: 05


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Die Amtsvorsteherin
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