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Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren die Aussage des Flächennutzungsplans, indem sie parzellenscharfe Regelungen für die Bodennutzung treffen. B-Pläne werden durch die Gemeinde als Satzung beschlossen und schaffen damit verbindliches Baurecht für den entsprechenden Teilbereich einer Gemeinde. Die Inhalte des Bebauungsplanes werden in § 9 BauGB näher geregelt.

Vor der Rechtskraft durchläuft ein Bauleitplan ein sogenanntes Bauleitplanverfahren, das sich nach den Vorgaben des BauGB richtet.

Bauleitpläne

Südlich der L 200 und südlich der Straße "Bergkoppel" 

Beidseitig des Meiereiweges, südlich der Herrenstraße, nördlich des Kirchenweges und südlich des Kirchenweges

Nordwestlich der B 207, südlich der Borstorfer Straße und südöstlich sowie südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes, beidseitig der Gemeindestraße "Bergkoppel", im Nordwesten durch den Wirtschaftsweg "Winkelsröhren" begrenzt

  • 1. Änderung B-Plan 6
  • 2. Änderung B-Plan 6 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), südlich der Landesstraße 200, gelegen, südöstlich des Wirtschaftsweges "Winkelsöhren"
  • 3. Änderung B-Plan 6 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), südöstlich des Wirtschaftsweges "Winkelsöhren" im Bereich des Gewerbeparks Wattelsberg
  • 4. Änderung B-Plan 6 - nordwestllich der Bundesstraße 207 (B 207), südlich der Landesstraße 200, gelegen südöstlich des Wirtsschaftsweges "Winkelsöhren"
  • 5. Änderung B-Plan 6 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), südlich der Borstorfer Straße und südöstslich sowie südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes beidseitig der Gemeindestraße "Bergkoppel" im Nordwesten durch den Wirtschaftsweg "Winkelsöhren" begrenzt.
  • 6. Änderung B-Plan 6, in Aufstellung - nordwestlich der B 207, südlich der Borstorfer Straße und südöstlich sowie südwestlich des bestehenden Gewerbegebietes, beidseitig der Straße "Bergkoppel", im Westen begrenzt durch den Wirtschaftsweg “Winkelsöhren”

Östlich des Niendorfer Weges vom Einmündungsbereich Niendorfer Weg/Lehmkuhlenweg in einer Länge von ca. 180 m nördlich des Lehmkuhlenweges

Nördlich der Bundesstraße 207 und beidseitig des Kuckucksredders

  • 1. Änderung B-Plan 10 - nordwestlich der Bundesstraße 207 (B 207), auf dem Flurstück 2 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde
  • 2. Änderung B-Plan 10 - westlich des Amselweges, südlich und westlich des Grundstückes 4/29 auf dem Flurstück 4/48 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde

Für das Gebiet (Fläche 1) Hof und Gebäudefläche von "Siemers Gasthof" an der Dorfstraße, Flurstücke 27/1 und 27/2 der Flur 11 der Gemarkung Breitenfelde, nördlich des Lehmkuhlenweges gelegen (Fläche 2) Außenbereichsfläche Flurstück 4, einschließlich Lehmkuhlenweg, Flurstück 8, Flurstück 29, Flurstück 7/2 tlw. der Flur 10 der Gemarkung Breitenfelde, südlich des Lehmkuhlenweges gelegen, in einer Größe von ca. 5,5 ha, sowie die nordöstlich des geplanten Sportplatzes liegenden Teiche (Flur 10, Flurstücke 9 und tlw. 10/1) an der Dorfstraße

  • 1. Änderung - Hof- und Gebäudefläche von "Siemers Gasthof" an der Dorfstraße, nördlicher Teil des Flurstücks 27/2, der Flur 11 der Gemarkung Breitenfelde, östlich des Niendorfer Weges, für den nördlichen Teil des Flurstücks 28, der Flur 11 der Gemarkung Breitenfelde
  • 2. Änderung - Neuer Sportplatz südlich Lehmkuhlenweg -in Aufstellung

Nördlich der B 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an den Amselweg

  • 1. Änderung B-Plan 12 - nördlich der Bundesstraße 207 (B 207), westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an den Amselweg (B-Plan 10) gelegen, für das Flurstück tlw. 7/2 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde

Nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, westlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12, für die Flurstücke 5 und tlw. 20 (Mühlenweg) der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde

  • 1. Änderung 12.1

Nordöstlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, östlich des Mühlenweges, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12, für die Flurstücke tlw. 7/2 und tlw 15/4 der Flur 5 in der Gemarkung Breitenfelde und ein Teilstück in einer Größe von ca. 600 m² des Flurstückes 18/1

  • 1. Änderung B-Plan 12.2 - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12
  • 2. Änderung B-Plan - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12
  • 3. Änderung B-Plan 12.2 - nördlich der Bundesstraße 207, westlich des Kuckucksredders, südlich angrenzend an die B-Pläne Nr. 10 und Nr. 12

Kindergarten Am Knüllen - Nördlich der Straße "Am Knüllen", östlich angrenzend an den Friedhof

"Sportpark Am Knüllen" - in Aufstellung für das Gebiet nördlich der Straße "Am Knüllen", westlich der im Bau befindlichen Kindertagesstätte und des Friedhofes sowie südlich landwirtschaftlicher Flächen am Priesterbach

Stadthaus Mölln

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Dienstgebäude Breitenfelde

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
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