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Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne. Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisieren die Aussage des Flächennutzungsplans, indem sie parzellenscharfe Regelungen für die Bodennutzung treffen. B-Pläne werden durch die Gemeinde als Satzung beschlossen und schaffen damit verbindliches Baurecht für den entsprechenden Teilbereich einer Gemeinde. Die Inhalte des Bebauungsplanes werden in § 9 BauGB näher geregelt.

Vor der Rechtskraft durchläuft ein Bauleitplan ein sogenanntes Bauleitplanverfahren, das sich nach den Vorgaben des BauGB richtet.

Bauleitpläne

Östlich der Brunnenstraße, nördlich der Möllner Straße

Die Planunterlagen können Sie weiterhin auch während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger Absprache im Stadthaus Mölln, Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln, einsehen.

Stadthaus Mölln

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Dienstgebäude Breitenfelde

Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
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