Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Erteilung der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition beantragen
- Genehmigung zur Einfuhr von Tieren und Waren aus anderen EU-Staaten beantragen
- Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
Ansprechpartner
Am Markt 4
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 801-0491E-Mail: gewaesserbewirtschaftung[at]kreis-rz.de
Herr Kock
Mitarbeiter Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
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04541 801-0455
kock[at]kreis-rz.de
Zimmer:
236
Frau T. Köhn
Mitarbeiter Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
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04541 801-0466
t.koehn[at]kreis-rz.de
Zimmer:
234
Herr B. Köhn
Mitarbeiter Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
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04541 801-0509
koehn[at]kreis-rz.de
Zimmer:
236a
Frau Mannes
Mitarbeiter Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
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04541 801-0409
mannes[at]kreis-rz.de
Zimmer:
233
Herr Meister
Mitarbeiter Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
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04541 801-0499
meister[at]kreis-rz.de
Zimmer:
233
Herr Nagel
Mitarbeiter Fachdienst 342 Wasserwirtschaft
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04541 801-0723
Nagel[at]Kreis-RZ.de
Zimmer:
237
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Stadthaus Mölln
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail: info[at]amt-breitenfelde.de