Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung
Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.
Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.
An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.
Justizportal - Insovenzbekanntmachungen
Informationen zu Gerichten und Justizbehörden
- Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten
- Meisterprüfung: Zulassung
- Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner für einfache Abwicklung von Verwaltungsverfahren nutzen
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
Ansprechpartner
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
Tel: +49 4151 802-0Fax: +49 4151 802-299E-Mail: verwaltung[at]ag-schwarzenbek.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchwarzenbek
Postanschrift:21484Schwarzenbek
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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