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Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.

Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.

 

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

 

  • § 31 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 35 Gewerbeordnung (GewO).

§ 31 GastG

§ 35 GewO

 

Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

 


Ansprechpartner

Wasserkrüger Weg 16 23879 Mölln
Tel: +49 4542 803-0Fax: +49 4542 5986E-Mail: stadt[at]moelln.deWeb: amt-breitenfelde.de/startseite-3.html


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

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Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
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Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Amtsgebäude
Bürgerservicebüro
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
Freitaggeschlossen
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