Biotopschutz und Biotoppflege
Biotopschutz und Biotoppflege
Bestimmte Lebensräume einer Lebensgemeinschaft (Biotope) unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz.
Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft wildlebender Tiere und Pflanzen. Bestimmte Lebensräume unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz, weil sie entweder äußerst selten sind, einen hohen ökologischen Wert haben oder von Zerstörung bedroht sind. Einige der bei uns vorkommenden geschützten Biotope sind durch menschliche Aktivitäten entstanden beziehungsweise sind auf bestimmte Landnutzungsformen zurückzuführen.
Änderungen der Bewirtschaftung, Baumaßnahmen sowie Schadstoffeinträge und andere Einflüsse können Lebensräume zerstören. Auch aus Unkenntnis erfolgte Schädigungen und Zerstörungen besonders geschützter Biotope sind rechtswidrig. Der Verursacher kann zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet werden.
Für gesetzlich geschützte Biotope gelten strenge Verbote, von denen aber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall Ausnahmen oder Befreiungen zugelassen werden können.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Für Ausnahmen oder Befreiungen von den Verboten in Biotopen sind folgende Unterlagen notwendig:
- Lageplan des Biotops,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.
Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist verantwortlich für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen einschließlich der Mitteilung an die Eigentümerinnen und Eigentümer.
- Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Kommunale Förderung für den Klimaschutz beantragen
- Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Ansprechpartner
Am Markt 4
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 801-0198E-Mail: naturschutz[at]kreis-rz.de
Herr Engert
Mitarbeiter Fachdienst 420 Naturschutz
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04541 801-0735
engert[at]kreis-rz.de
Zimmer:
160
Frau Faull
Mitarbeiter Fachdienst 420 Naturschutz
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04541 801-0484
faull[at]kreis-rz.de
Zimmer:
162
Frau Reunitz
Mitarbeiter Fachdienst 420 Naturschutz
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04541 801-0689
Reunitz[at]Kreis-RZ.de
Zimmer:
159
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0Fax: +49 431 988-7239E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Postanschrift:24171Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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