Hilfen zur Gesundheit beantragen
Hilfen zur Gesundheit beantragen
Zur Hilfe zur Gesundheit gehören Vorsorgeleistungen, Hilfen bei Krankheit, Hilfen zur Familienplanung oder Hilfen bei Sterilisation.
Hilfe zur Gesundheit umfasst
- vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
- Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
- Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.
Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.
Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Tel: +49 4542 803-0Fax: +49 4542 5986E-Mail: stadt[at]moelln.deWeb: amt-breitenfelde.de/startseite-3.html
Am Markt 4
23909 Ratzeburg
Tel: 04541 801-0335
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln
Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail: info[at]amt-breitenfelde.de