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Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, benötigt eine Stellvertretungserlaubnis.

Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis. Diese wird der/dem Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Für jede Person, die das Gewerbe als Stellvertreter/in ausüben soll, benötigt der/die Gewerbetreibende eine Stellvertretungserlaubnis.

Die Ausübung des Gewerbes durch die/den Stellvertreter/in kann bis zur Erteilung der Erlaubnis auch auf Widerruf gestattet werden. Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.

Die Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Gaststättenerlaubnis schon erteilt ist oder gleichzeitig erteilt wird. Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bildet dagegen noch keine Grundlage für eine Stellvertretungserlaubnis. In diesen Fällen kann eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragt werden.

 

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Stellvertretungserlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.

 

Als Inhaberin oder Inhaber der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.

Als zukünftige Stellvertreterin oder zukünftiger Stellvertreter:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts
  • Führungszeugnis (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
  • Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß Gaststättengesetz
  • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen
  • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
  • Außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

Bei Abgabe von zubereiteten Speisen:

  • Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis

 

Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der Inhaberin oder dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.

 


Ansprechpartner

Wasserkrüger Weg 16 23879 Mölln
Tel: +49 4542 803-0Fax: +49 4542 5986E-Mail: stadt[at]moelln.deWeb: amt-breitenfelde.de/startseite-3.html


Deliusstraße 10 24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
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-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

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Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
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