Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe
Einen Antrag auf Prozesskostenhilfe kann stellen, wer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Das Führen eines gerichtlichen Verfahrens ist kostenpflichtig. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen. Gegebenenfalls wird der antragstellenden Partei vom Gericht eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet.
Voraussetzungen:
- der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin kann die für eine Prozess- oder Verfahrensführung erforderlichen Mittel nach seinen beziehungsweise ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nicht aufbringen,
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung hat hinreichende Aussicht auf Erfolg und
- die beabsichtigte Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig.
Zur Niederschrift, d.h. mündlich kann der Antrag bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts gestellt werden. Schriftlich ist er bei dem Gericht zu stellen, das für den Prozess zuständig ist, für das Prozesskostenhilfe begehrt wird.
Für den Antrag fallen keine gerichtlichen Gebühren an.
Ansprechpartner
Herrenstraße 11
23909 Ratzeburg
Tel: +49 4541 8633-0Fax: +49 4541 8633-80E-Mail: verwaltung[at]ag-ratzeburg.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGRatzeburg
Postanschrift: Postfach 112923902Ratzeburg
Möllner Straße 20
21493 Schwarzenbek
Tel: +49 4151 802-0Fax: +49 4151 802-299E-Mail: verwaltung[at]ag-schwarzenbek.landsh.deWeb: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGSchwarzenbek
Postanschrift:21484Schwarzenbek
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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Wasserkrüger Weg 16
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Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
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