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Bürgerbeteiligung ist die aktive Mitwirkung von Bürger/innen an politischen Entscheidungen und/oder Planungsprozessen.

Die Möglichkeiten der Mitwirkung durch Bürger/innen ergeben sich aus Art. 20 Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz. Demnach gilt für die Bundesrepublik Deutschland das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Die Willensbildung erfolgt in erster Linie durch gewählte Vertreter/innen und nicht direkt durch das Volk.

Jede Bürgerin und jeder Bürger hat umfassende Möglichkeiten, in ihrer/seiner Gemeinde oder in ihrem/seinem Kreis aktiv mitzuwirken. Dazu gehört die Wahl der Gemeinde- oder Stadtvertretung und in Kreisen auch die des Kreistags. Auch hauptamtliche Bürgermeister/innen werden direkt gewählt.

Daneben bieten die Gemeinde- und die Kreisordnung auch noch weitere Wege zur Mitgestaltung an:

  • Bürgerbegehren und Bürgerentscheide,
  • Einwohnerversammlungen, -fragestunden und -anträge,
  • Beiräte.

Auch Kinder und Jugendliche haben die Chance zur Mitwirkung.

Ferner existieren über verschiedene Anhörungs-, Einwendungs-, und Beschwerderechte weitere Elemente der Bürgermitwirkung. Auf staatlicher Ebene können die Bürger/innen zudem ihr Petitionsrecht (eine Petition ist zum Beispiel eine Anregung oder Beschwerde) gegenüber dem Petitionsausschuss des Landtages ausüben.

 

An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Mit Ihren Petitionen wenden Sie sich bitte an den Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

 

Weitere Informationen zu Bürgerrechten erfahren Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Bürgerrechte in Schleswig-Holstein: Mitsprache in den Kommunen

 


Ansprechpartner

Wasserkrüger Weg 16 23879 Mölln
Tel: +49 4542 803-0Fax: +49 4542 5986E-Mail: stadt[at]moelln.deWeb: amt-breitenfelde.de/startseite-3.html


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amt Breitenfelde
Die Amtsvorsteherin
Wasserkrüger Weg 16
23879 Mölln

Fon: 04542 / 8 03 - 0
Fax: 04542 / 8 03 - 1 11
Mail:

-nur mit vorheriger Terminvereinbarung-

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Montag08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag08:30 - 12:00 Uhr
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Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
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Freitag08:30 - 12:00 Uhr

Amtsgebäude
Bürgerservicebüro
Borstorfer Straße 1
23881 Breitenfelde

Fon: 04542 / 80 37 10
Fax: 04542 / 85 02 83

-ohne vorherige Terminvereinbarung-

Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag13:00 - 18:00 Uhr
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Donnerstag08:30 - 12:00 Uhr
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